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Lassen Sie sich Ihr gutes Recht nicht aus der Hand nehmen!
- Sie haben die freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen.
- Lassen Sie sich keinen Sachverständigen der zum Eintritt verpflichteten Versicherung aufdrängen.
- Geben Sie keine Beweise aus der Hand.
- Sie bestimmen die Schadenregulierung.
- Gehen Sie keine gefälligen Kompromisse zugunsten der zum Eintritt verpflichteten Versicherung ein und verschenken damit leichtfertig Ihr Geld.
- Wir kommen zu Ihnen und rechnen unsere Gebühren mit der zum Eintritt verpflichteten Versicherung ab.
- Nur Fachleute wissen, was alles entschädigt werden muss!