Ablauf
Wir sind jederzeit telefonisch für Sie erreichbar. Wir erfassen Ihren Auftrag und klären mit Ihnen alle vorab wichtigen Fragen. Zudem nehmen wir die Eckdaten des Fahrzeugs auf und beantworten Ihre Fragen zu Ablauf, Preisen und Ihren Möglichkeiten.
Sobald Sie uns einen Auftrag erteilt haben, stimmen wir mit Ihnen einen Termin zur Begutachtung Ihres Fahrzeuges ab. Gerne kommen wir dafür zu Ihnen, in Ihre Werkstatt oder zum Unfallort.
Bei der Besichtigung des Fahrzeugschadens wird dieser aufgenommen, fotografisch dokumentiert und kalkuliert.
Wir tragen alle relevanten Daten zusammen, so dass diese auch für einen Laien verständlich sind und erstellen das Gutachten.
Das Gutachten wird in der Regel an die zum Eintritt verpflichtete Versicherung bzw. Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht versandt. Sie erhalten selbstverständlich eine Kopie des Gutachtens.
Bei nicht verschuldeten Verkehrsunfällen lassen wir uns unsere Gutachterkosten abtreten, so dass die zum Eintritt verpflichtete Versicherung bzw. Ihr Rechtsanwalt die Gutachterkosten mit uns abrechnen.