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Dem Unfallgeschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Die Grenze für einen Bagatellschaden liegt bei 750,00 € (brutto).
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Wichtig: Bei Selbstverschulden / Kaskoschäden ist man verpflichet, den von der Versicherung genannten Sachverstädigen zu konsultieren.
Tsikaris & Findeisen Sachverständigenbüro GmbH
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