Sonstige Gutachten

Bei gewünschten Gegenüberstellungen bzw. Nachbesichtigungen durch die zum Eintritt verpflichteten Versicherung bestehen wir immer darauf, dass wir dabei sind. Wir zeigen dem Gutachter die vorhandenen Beschädigungen, erklären ggfs. auch im Gerichtsverfahren die Schäden, sollten Sie auch noch so klein und auf den Fotos kaum ersichtlich sein. In der Praxis hat es sich bisher immer bewährt, dass wir bei Unfallrekonstruktionen, Nachbesichtigungen und Prüfungen unserer Gutachten zugegen sind.